Status: Vorstandsvorsitzender vorgelegt zur Prüfung am 19.04.981. Gegenstand der Bedingungen Ergänzend zur Vereinssatzung des Fördervereines Bürgernetz Ansbach-Netz e.V. (im folgenden Förderverein genannt) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägervereines Bürgernetz Ansbach-Netz e.V. (im folgenden Trägerverein genannt) gelten für die inhaltliche Gestaltung, Veröffentlichung und Vorhaltung von Homepages im Internet durch Mitglieder des Fördervereines nachstehende Zusätzliche Geschäftsbedingungen. 2. Standardleistung Eine Homepage ist die elektronische Veröffentlichung einer oder mehrerer Seiten mit Text, Fotos, Grafiken, Sounddateien und/oder anderer Dateien im Internet. Die Leistung wird durch den Trägerverein im Auftrag des Fördervereines erbracht. Die Veröffentlichung und Vorhaltung von Homepages besteht im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten des Trägervereines für Mitglieder des Fördervereines (Vereinsmitglieder). 3. Kosten Pro Vereinsmitglied ist die Veröffentlichung und Vorhaltung einer Homepage mit einer Speicherkapazität von bis zu zehn Megabyte kostenlos. 4. Impressum Für Homepages besteht eine Impressumspflicht. Dieses Impressum muß die Anschrift und die eMail-Adresse des Vereinsmitgliedes enthalten und ist für alle Abrufer sichtbar in die Homepage zu integrieren. 5. Inhaltliche Beschränkungen 5.1 Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die
5.2 Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, daß die übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist. 5.3 Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten. 5.4 Homepages dürfen außerdem keine Informationsangebote enthalten oder auf solche verweisen, die das Ansehen des Vereins, einer seiner Arbeitsgruppen oder des Trägervereines schädigen können. 5.5 Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die in den Abschnitten 5.1 bis 5.3 aufgeführten Pflichten ist der Trägerverein berechtigt, die Homepage unverzüglich unter Ausschluß von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Anschlußinhabers zu sperren. 6. Haftung der Mitglieder des Fördervereines Jedes Mitglied des Fördervereines ist verantwortlich für die Inhalte seiner über den Trägerverein in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich, den Förderverein und den Trägerverein von Ansprüchen Dritter freizustellen. Herrieden, den .........
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